Bauprojekt Ein mehrseitiger Plan schreibt in Böhmenkirch vor, welche Pflanzen, Dachform,
Fassadenfarbe und Beleuchtung beim „Jungen Wohnen“ erlaubt ist. Von Jochen Horndasch
Das Projekt „Junges Wohnen an der Kurzen Straße“ in Böhmenkirch hat eine weitere Hürde ge nommen. Bei der jüngsten Gemeinderatssitzung wurde der vorhabenbezogene Bebauungsplan mehrheitlich beschlossen. Er unterscheidet sich von einem normalen Bebauungsplan durch die Tatsache, dass die Planungen für die Bebauung des knapp 1700 Quadratmeter großen Grundstücks schon weitgehend konkret und damit belastbar sind. Insgesamt vier Häuser mit zwölf Wohnungen zwischen 78 und 104 Quadratmeter, sowie 13 Tiefgaragenplätze und vier Stellplätze im Freien sollen dort entstehen.
Das neue Wohnviertel wird sich der aus kleineren Häusern bestehenden Umgebungsbebauung anpassen, was auch durch die maximal zulässige Höhe der Gebäude mit knapp unter 10 Metern Firsthöhe zum Ausdruck kommt. Aufgrund dieser detaillierten Vorgaben hat das Ingenieurbüro VTG Straub aus Donzdorf einen 16-seitigen vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit Vorschriften und Bestimmungen erarbeitet und quasi einen Leitfaden für die Umsetzung des Projekts vorgelegt. Darin ist beispielsweise die Art der baulichen Nutzung als Wohngebäude vorgeschrieben. Beherbergungs- und Gewerbebetriebe dürfen sich nicht ansiedeln. Selbst auf die Bepflanzung, die ausschließlich durch standortgerechte und heimische Gehölze er folgen darf, wurde Rücksicht genommen. Als freiwachsende Hecken und Sträucher sind bei spielsweise der zweigriffige Weißdorn, das Pfaffenhütchen oder der wollige Schneeball zu lässig. Ausschließlich Bäume wie Spitzahorn, Taubeneiche und Bergulme dürfen gepflanzt und auch nur außerhalb der Brutzeit von Oktober bis Februar gefällt werden.
Auch bei der optischen Erscheinung von Dachform und Dachdeckung bis hin zu Dachauf bauten und der farblichen Gestaltung der Fassade bleibt so gut wie kein Freiraum. Selbst der insektenverträglichen Beleuchtung wurde ein Kapitel gewidmet. Da nach werden streulichtarme Leuchtmittel in geringer Höhe festgelegt. Weitere zehn Seiten des vorhabenbezogenen Bebauungsplans befassen sich außer dem mit den rechtlichen Voraussetzungen für die Nachverdichtung des freiliegenden Grundstücks.
All das soll dazu beitragen, dass der Baubeginn der vier ein zelnen Wohnhäuser im Sinne der Gemeinde Böhmenkirch möglichst zeitnah erfolgen kann.
Der Bericht erschien am 29.11.2022 in der Geislinger Zeitung